AGB - Barracuda Music GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(„AGB“)

der Barracuda Music GmbH, Alser Straße 24/13, 1090 Wien („Veranstalter“)

1. GELTUNG DER AGB

Mit dem Erwerb des Tickets unterwirft sich der Kunde der Hausordnung, den Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen des auf dem Ticket genannten Veranstalters und der Veranstaltungsstätte sowie diesen AGB. Es gelten auch stets die Einlassregelungen der jeweiligen Hausordnung. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dritten gelten nicht und kommen nicht zur Anwendung.

2. KEIN RÜCKTRITTSRECHT

Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Aufgrund der gesetzlichen Ausnahme gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, besteht kein Rücktrittsrecht.

3. BESTELLPROZESS

Der Bestellprozess auf der Onlineplattform gliedert sich in mehrere Schritte (Auswahl der Ware, Eingabe der Daten des Käufers wie Name und Email-Adresse, Bestätigungs-Email). Der Käufer kann Eingabefehler jederzeit und spätestens vor der verbindlichen Absendung der Bestellung berichtigen, indem er durch Anklicken des „Zurück“-Buttons wieder auf die vorherige Internetseite gelangt. Dort können die getätigten Angaben korrigiert werden. Der Käufer kann den Bestellvorgang durch Schließen des Internet-Browsers jederzeit abbrechen. Nach Abgabe der Bestellung erhält der Käufer unverzüglich eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt den Eingang der Bestellung des Käufers und dient als Rechnung des Einkaufs. Sie enthält alle Informationen über die getätigte Bestellung (u.a. bestelltes Ticket, Preis). Alle Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und Gebühren (sofern nicht ausdrücklich anders angegeben), aber exklusive allfälliger Versandkosten.

4. BESETZUNGS-, PROGRAMM- UND TERMINÄNDERUNGEN

Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsstätte) stets vorbehalten, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, und berechtigen zu keiner Refundierung. Tickets von verschobenen Veranstaltungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit und können für den Ersatztermin verwendet werden; es werden in diesen Fällen keine neuen Tickets ausgestellt.

Ein Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Bands bzw. Künstler oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit der Veranstaltungsstätte (etwa infolge von Höherer Gewalt) ist ausgeschlossen. Im Falle einer vom Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten oder durch den/die Künstler verursachten Absage, Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung (etwa infolge von Höherer Gewalt) werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren etc.) ersetzt. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen oder Wiederholungen von abgebrochenen Veranstaltungen, kann der Veranstalter auch per E-Mail oder Online (z.B. über die Website des Veranstalters und/oder des Ticketingunternehmens und/oder der Veranstaltungsstätte) informieren.

Höhere Gewalt“ im Sinne dieser AGB ist jedes außergewöhnliche Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle des Veranstalters entzieht, das sich direkt auf die Veranstaltung auswirkt und die Veranstaltung unmöglich, undurchführbar oder unsicher macht. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Bedrohung durch Terrorismus oder Krieg, öffentliche Katastrophen, Epidemien oder Pandemien, Gesetze, Verordnungen, Bescheide oder Entscheidungen einer nationalen, internationalen oder anderen zuständigen Behörde, einschließlich nationaler und internationaler Reise- und/oder Einreisebeschränkungen sowie sonstige Beschränkungen und/oder Auflagen, die geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung zu beeinträchtigen (z.B. Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder Beschränkungen der zulässigen Besucherzahl). Festgehalten wird, dass die COVID-19-Pandemie (oder eine andere Pandemie oder Epidemie) sowie etwaige Gesetze, Verordnungen oder Bescheide einer öffentlichen Behörde, die im Zusammenhang mit einer solchen Pandemie oder Epidemie erlassen wurden, als Fall Höherer Gewalt im Sinne dieser AGB gelten und zwar unabhängig davon, ob dies vorhersehbar war oder nicht.

5. KEINE TICKETRÜCKNAHME, AUFLAGEN UND MAßNAHMEN

Eine Ticketrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist – mit Ausnahme einer vollständigen Absage durch den Veranstalter – nicht möglich. Sämtliche gesetzliche, behördliche oder vom Veranstalter festgelegte zumutbare Auflagen und Maßnahmen (einschließlich dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer Schutzmaske, der Durchführung von Gesundheitstests bzw. dessen Vorlage oder eines Nachweises von Schutzimpfungen) sind von sämtlichen Besuchern ausnahmslos einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Sofern ein Besucher eine solche Auflage oder Maßnahme nicht einhält (aus welchem Grund auch immer), ist der Veranstalter berechtigt, dem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung ersatzlos verweigern bzw. den Besucher der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Der Kunde ist in diesen Fällen weder zum Retournieren der Tickets berechtigt, noch stehen ihm sonstige (Ersatz-)Ansprüche gegen den Veranstalter zu.

6. ABSAGE EINER VERANSTALTUNG

Im Falle der vollständigen Absage einer Veranstaltung können Tickets retourniert werden, wobei das genaue Prozedere der Refundierung vom Veranstalter zeitgerecht nach Absage auf der Website des Veranstalters und/oder des Ticketingunternehmens und/oder der Veranstaltungsstätte bekannt gegeben wird.

7. BILDRECHTE

JEDER BESUCHER STIMMT DER VERWENDUNG VON BILDMATERIAL, DAS IM ZUGE DER VERANSTALTUNG ALS FOTO ODER FILM ODER ÄHNLICHEN MEDIEN AUFGENOMMEN WIRD, ZUR BEWERBUNG KÜNFTIGER VERANSTALTUNGEN ZU. BEI FERNSEH- (FS) UND/ODER STREAMING-ÜBERTRAGUNG SOWIE DER ANFERTIGUNG VON FOTOS, VIDEO- UND TONAUFNAHMEN SEITENS DES VERANSTALTERS ODER VOM VERANSTALTER BEAUFTRAGTER PERSONEN ERTEILT DER BESUCHER DER ÜBERTRAGENDEN FS-ANSTALT SOWIE DEM VERANSTALTER SEINE AUSDRÜCKLICHE ZUSTIMMUNG, DASS DIE VON IHM WÄHREND ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERANSTALTUNG GEMACHTEN AUFNAHMEN ENTSCHÄDIGUNGSLOS OHNE ZEITLICHE ODER RÄUMLICHE EINSCHRÄNKUNG MITTELS JEDES DERZEITIG ODER ZUKÜNFTIGEN TECHNISCHEN VERFAHRENS VERWERTET WERDEN DÜRFEN.

8. ÜBERBUCHUNG / WIEDERKAUFSRECHT

Überbuchung / Wiederkaufsrecht des Veranstalters: Sofern eine Veranstaltung überbucht ist und der Veranstalter sohin (gesetzlich) verpflichtet ist, Kunden den Besuch einer Veranstaltung zu verbieten, wird der Veranstalter zunächst versuchen, Kunden gegen eine entsprechende Gegenleistung zum freiwilligen Verzicht auf den Besuch der Veranstaltung und zur Rückgabe ihrer Tickets zu bewegen. Der Kunde räumt dem Veranstalter für diese Fälle hiermit darüber hinaus ein einseitig durch den Veranstalter ausübbares Wiederkaufsrecht ein, welches den Veranstalter berechtigt, die vom Kunden erworbenen Tickets jederzeit (auch noch am Tag der Veranstaltung) zurückzukaufen. Die Höhe des Wiederkaufspreises entspricht dabei dem vom Kunden tatsächlich gezahlten Kaufpreis für die Tickets zuzüglich einer pauschalen Entschädigungszahlung in Höhe von 50% dieses Kaufpreises. Darüber hinaus stehen dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausübung des Wiederkaufsrechts keine (Kostenersatz-)Ansprüche zu.

9. VERBOT VON TON-, FILM- UND FOTOAUFNAHMEN

Ton-, Film- bzw. Video- sowie Fotoaufnahmen durch Besucher sind nicht gestattet. Widrigenfalls (vor allem bei Fotografieren mit Blitzlicht!) ist der Veranstalter berechtigt, die Kamera bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. In das Veranstaltungsgelände dürfen keine Regenschirme, Flaschen oder sonstige gefährlichen Gegenstände, usw. mitgenommen werden. Weitere diesbezügliche – vom Besucher zu beachtende – Bestimmungen kann der Veranstalter (bzw. die Veranstaltungsstätte) in gesonderten Hausordnungen bzw. Informationen und/oder Sicherheitshinweisen regeln.

10. TICKETVERLUST

Bei Verlust eines Tickets wird kein Ersatz geleistet. Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Tickets ohne Abriss sind ungültig. Bei Verlassen der Veranstaltungsstätte verlieren die Tickets ihre Gültigkeit. Missbrauch wird geahndet. Für die Anreise zur Veranstaltungsstätte sind die Besucher selbst verantwortlich sowie auch für ihr rechtzeitiges Erscheinen.

11. GEWINNSPIELE/VERLOSUNGEN, PERSONALISIERTE TICKETS

Tickets dürfen für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung des Veranstalters verwendet werden. Der Veranstalter behält sich vor, für von ihm ausgewählte Veranstaltungen, Tickets (zur Sicherstellung eines sozialen Preisgefüges und/oder aus Sicherheitsgründen o.ä.) zu personalisieren (Besucherpersonalisierung). Die Übertragbarkeit personalisierter Tickets ist generell ausgeschlossen; über eine allfällige eingeschränkte Möglichkeit der Übertragbarkeit personalisierter Tickets wird der Veranstalter die Erwerber vor dem Erwerb von Tickets informieren.

12. WITTERUNG

Open Air Veranstaltungen können bei jeder Witterung stattfinden. Für taugliche (Regen-)Bekleidung hat jeder Besucher selbst zu sorgen (die Mitnahme von Regenschirmen ist jedoch aus Sicherheitsgründen untersagt).

13. DATENSCHUTZ

Alle Hinweise zum Datenschutz unter http://www.barracudamusic.at/datenschutz.

14. ÄNDERUNGSVORBEHALT

Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern, um diese den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen dieser AGB werden den Kunden an die zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse gesendet. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats nach der Zustellung schriftlich widerspricht. Wir verpflichten uns, bei der Übersendung der geänderten AGB schriftlich auf die einmonatige Frist hinzuweisen.

15. ANWENDBARES RECHT

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmer ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht.

 

Besondere Regelungen für die „Phone Free“ Bob Dylan Show am 11. und 12. November 2026 in der Wiener Stadthalle und am 14. November 2026 in der Salzburg Arena

1. Grundsatz und Geltungsbereich: Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um eine „Phone Free Show“. Das Mitführen und/oder Benutzen von Mobiltelefonen, Kameras oder anderen aufnahmefähigen elektronischen Geräten ist im Konzertsaal strikt untersagt. Ziel dieser Maßnahme ist es, allen Besuchern ein ungestörtes und gemeinschaftliches Konzerterlebnis zu ermöglichen.

2. Verfahren am Einlass: Zur Umsetzung wird der Dienstleister Yondr eingesetzt. Jeder Besucher ist verpflichtet, vor dem Betreten des Konzertsaals sein Mobiltelefon in eine spezielle, verschließbare Tasche (Yondr Pouch) zu legen. Diese Tasche wird vom Personal des Dienstleisters verschlossen und verbleibt für die Dauer des Konzerts beim Besucher. Kameras, Tablets oder andere aufnahmefähige elektronische Geräte sind ebenfalls untersagt und müssen bei den Depotstellen abgegeben werden. Wir empfehlen solche Geräte zuhause zu lassen und gar nicht zur Veranstaltungsort mitzunehmen.

3. Nutzung des Mobiltelefons in Notfällen: Für dringende Fälle oder Notfälle sind außerhalb des Konzertsaals speziell ausgewiesene „Phone Zones“ eingerichtet. Besucher können sich jederzeit dorthin begeben, um ihre Yondr Pouch vom Personal öffnen zu lassen und ihr Mobiltelefon zu nutzen. Anschließend muss das Gerät für das erneute Betreten des Saals wieder in der Tasche verschlossen werden.

4. Verpflichtender Charakter und Konsequenzen bei Weigerung: Die Einhaltung dieser Regelung ist eine zwingende Voraussetzung für den Zutritt zum Konzertsaal und Vertragsbestandteil. Besuchern, die sich weigern, ihr Mobiltelefon in der vorgesehenen Tasche zu verstauen oder andere untersagte Geräte gemäß Ziffer 1 an der Garderobe abzugeben, wird der Zutritt zum Konzertsaal verwehrt. Eine Rückerstattung des Ticketpreises oder sonstiger Aufwendungen ist in diesem Fall ausgeschlossen.

5. Medizinische Ausnahmen: Personen, die aus medizinischen Gründen auf ihr Mobiltelefon angewiesen sind (z.B. zur Überwachung von Gesundheitswerten), werden gebeten, sich vorab oder direkt am Einlass an unser Personal zu wenden, um eine Sonderregelung zu treffen.

EN:

1. General Principle and Scope
This event is a Phone-Free Show. The possession and/or use of mobile phones, cameras, or any other electronic devices capable of recording audio, video, or images is strictly prohibited inside the concert hall. The purpose of this policy is to provide all attendees with an uninterrupted and shared live concert experience.

2. Admission Procedure
To implement this policy, we use the services of Yondr. Before entering the concert hall, all attendees are required to place their mobile phones in a specially designed, lockable Yondr Pouch. The pouch will be locked by Yondr staff and will remain in the attendee’s possession throughout the performance. Cameras, tablets, and any other recording-capable electronic devices are also prohibited and must be turned in at the check-in counters before entry. We recommend leaving such devices at home and not bringing them to the venue.

3. Use of Mobile Phones in Emergencies
For urgent matters or emergencies, designated Phone Zones are available outside the concert hall. Attendees may leave the hall at any time to visit a Phone Zone, where Yondr staff will unlock their pouch so they can access and use their mobile phone. Before re-entering the concert hall, the device must be placed back into the pouch, which will be locked again.

4. Mandatory Nature of the Policy and Consequences of Non-Compliance
Compliance with this policy is a mandatory condition of admission to the concert hall and forms part of the contractual terms governing attendance. Attendees who refuse to place their mobile phone in the designated Yondr Pouch or to turn in at the check-in counters any other prohibited devices as described in Section 1 will be denied entry to the concert hall. In such cases, no refund of the ticket price or reimbursement of any other costs or expenses will be provided.

5. Medical Exceptions
Attendees who require access to their mobile phone for medical reasons (for example, to monitor health-related data) are requested to contact our staff in advance or upon arrival at the venue so that appropriate arrangements can be made.

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