AGB der Barracuda Music GmbH, Alser Straße 24/13, 1090 Wien (Veranstalter)
1. Mit dem Erwerb des Tickets unterwirft sich der Kunde der Hausordnung, den Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen des auf dem Ticket genannten Veranstalters und der Veranstaltungsstätte sowie diesen AGB. Es gelten auch stets die Einlassregelungen der jeweiligen Hausordnung. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dritten gelten nicht und kommen nicht zur Anwendung.
2. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Aufgrund der gesetzlichen Ausnahme gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, besteht kein Rücktrittsrecht.
3. Der Bestellprozess auf der Onlineplattform gliedert sich in mehrere Schritte (Auswahl der Ware, Eingabe der Daten des Käufers wie Name und Email-Adresse, Bestätigungs-Email). Der Käufer kann Eingabefehler jederzeit und spätestens vor der verbindlichen Absendung der Bestellung berichtigen, indem er durch Anklicken des „Zurück“-Buttons wieder auf die vorherige Internetseite gelangt. Dort können die getätigten Angaben korrigiert werden. Der Käufer kann den Bestellvorgang durch Schließen des Internet-Browsers jederzeit abbrechen. Nach Abgabe der Bestellung erhält der Käufer unverzüglich eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt den Eingang der Bestellung des Käufers und dient als Rechnung des Einkaufs. Sie enthält alle Informationen über die getätigte Bestellung (u.a. bestelltes Ticket, Preis). Alle Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und Gebühren (sofern nicht ausdrücklich anders angegeben), aber exklusive allfälliger Versandkosten.
4. Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsstätte) stets vorbehalten, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, und berechtigen zu keiner Refundierung. Terminänderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (oder anderer Fälle Höherer Gewalt) gelten jedenfalls dann als zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt, wenn der neue Veranstaltungstermin längstens 18 Monate nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin liegt. Tickets von verschobenen Veranstaltungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit und können für den Ersatztermin verwendet werden; es werden in diesen Fällen keine neuen Tickets ausgestellt.
5. Ein Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Bands bzw. Künstler oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit der Veranstaltungsstätte (etwa infolge von Höherer Gewalt) ist ausgeschlossen. Im Falle einer vom Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten oder durch den/die Künstler verursachten Absage, Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung (etwa infolge von Höherer Gewalt) werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren etc.) ersetzt. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen oder Wiederholungen von abgebrochenen Veranstaltungen, kann der Veranstalter auch per E-Mail oder Online (z.B. über die Website des Veranstalters und/oder des Ticketingunternehmens und/oder der Veranstaltungsstätte) informieren.
6. „ Höhere Gewalt“ im Sinne dieser AGB ist jedes außergewöhnliche Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle des Veranstalters entzieht, das sich direkt auf die Veranstaltung auswirkt und die Veranstaltung unmöglich, undurchführbar oder unsicher macht. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Bedrohung durch Terrorismus oder Krieg, öffentliche Katastrophen, Epidemien oder Pandemien, Gesetze, Verordnungen, Bescheide oder Entscheidungen einer nationalen, internationalen oder anderen zuständigen Behörde, einschließlich nationaler und internationaler Reise- und/oder Einreisebeschränkungen sowie sonstige Beschränkungen und/oder Auflagen, die geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung zu beeinträchtigen (z.B. Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder Beschränkungen der zulässigen Besucherzahl). Festgehalten wird, dass die COVID-19-Pandemie (oder eine andere Pandemie oder Epidemie) sowie etwaige Gesetze, Verordnungen oder Bescheide einer öffentlichen Behörde, die im Zusammenhang mit einer solchen Pandemie oder Epidemie erlassen wurden, als Fall Höherer Gewalt im Sinne dieser AGB gelten und zwar unabhängig davon, ob dies vorhersehbar war oder nicht.
7. Eine Ticketrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist – mit Ausnahme einer vollständigen Absage durch den Veranstalter – nicht möglich. Sämtliche gesetzliche, behördliche oder vom Veranstalter festgelegte zumutbare Auflagen und Maßnahmen (einschließlich dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer Schutzmaske, der Durchführung von Gesundheitstests bzw. dessen Vorlage oder eines Nachweises von Schutzimpfungen) sind von sämtlichen Besuchern ausnahmslos einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Sofern ein Besucher eine solche Auflage oder Maßnahme nicht einhält (aus welchem Grund auch immer), ist der Veranstalter berechtigt, dem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung ersatzlos verweigern bzw. den Besucher der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Der Kunde ist in diesen Fällen weder zum Retournieren der Tickets berechtigt, noch stehen ihm sonstige (Ersatz-)Ansprüche gegen den Veranstalter zu.
8. Im Falle der vollständigen Absage einer Veranstaltung können Tickets retourniert werden, wobei das genaue Prozedere der Refundierung vom Veranstalter zeitgerecht nach Absage auf der Website des Veranstalters und/oder des Ticketingunternehmens und/oder der Veranstaltungsstätte bekannt gegeben wird. Im Falle einer Refundierung können allfällige Gebühren nicht rückerstattet werden, da die entsprechenden Leistungen im Rahmen der Vertragsabwicklung bereits erbracht wurden. Die Höhe der Gebühren kann dabei variieren, beträgt aber üblicherweise rund 10%.
9. Abweichend von Punkt 8 gilt für Veranstaltungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie oder sonstiger Fälle Höherer Gewalt entfallen sind , Folgendes: Dem Kunden wird anstelle der Rückzahlung des Ticketpreises ein Gutschein über den zu erstattenden Betrag ausgestellt. Hinsichtlich des Wertes des auszustellenden Gutscheines gelten die Bestimmungen des KuKuSpoSiG (sinngemäß). Dem Kunden wird auch die Möglichkeit gegeben, sich – unabhängig von der Anwendbarkeit etwaiger Schwellenwerte betreffend die Ausstellung von Gutscheinen – einen Gutschein über den gesamten Rückerstattungsbetrag ausstellen zu lassen. Die Gutscheine werden von jener Vertriebstelle ausgestellt, über welche das Ticket bezogen wurde.
10. Kunden können Gutscheine an jede natürliche Person übergeben. Der Inhaber des Gutscheins kann mit dem Gutschein das Entgelt für eine andere Veranstaltung des Veranstalters bezahlen, wobei ihr nähere Informationen über die Einlösungsmodalitäten auf der Website des Veranstalters findet.
11. Sofern eine Veranstaltung in Fällen Höherer Gewalt zwar nicht gänzlich abgesagt werden muss, sich jedoch die höchstzulässige Kapazität der Veranstaltung reduziert (etwa aufgrund von Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder der Beschränkungen der höchstzulässigen Besucherzahl) kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Kunden zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt sind. Für jene Kunden, welche in Folge dieser Entscheidung nicht zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt sind, gelten die Regelungen der Punkte 9 und 10 (Gutscheinlösung). Die Regelung gemäß Punkt 13 (Leistung einer Entschädigungszahlung) ist in diesen Fällen nicht anwendbar.
12. Jeder Besucher stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film oder ähnlichen Medien aufgenommen wird, zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei Fernseh- (FS) und/oder Streaming-Übertragung sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Besucher der übertragenden FS-Anstalt sowie dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens verwertet werden dürfen.
13. Überbuchung / Wiederkaufsrecht des Veranstalters: Sofern eine Veranstaltung überbucht ist und der Veranstalter sohin (gesetzlich) verpflichtet ist, Kunden den Besuch einer Veranstaltung zu verbieten, wird der Veranstalter zunächst versuchen, Kunden gegen eine entsprechende Gegenleistung zum freiwilligen Verzicht auf den Besuch der Veranstaltung und zur Rückgabe ihrer Tickets zu bewegen. Der Kunde räumt dem Veranstalter für diese Fälle hiermit darüber hinaus ein einseitig durch den Veranstalter ausübbares Wiederkaufsrecht ein, welches den Veranstalter berechtigt, die vom Kunden erworbenen Tickets jederzeit (auch noch am Tag der Veranstaltung) zurückzukaufen. Die Höhe des Wiederkaufspreises entspricht dabei dem vom Kunden tatsächlich gezahlten Kaufpreis für die Tickets zuzüglich einer pauschalen Entschädigungszahlung in Höhe von 50% dieses Kaufpreises. Darüber hinaus stehen dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausübung des Wiederkaufsrechts keine (Kostenersatz-)Ansprüche zu. Für den Fall, dass die höchstzulässige Kapazität einer Veranstaltung wegen Fällen Höherer Gewalt reduziert werden muss und Kunden daher nicht an jener Veranstaltung teilnehmen können, kommt diese Bestimmung nicht zur Anwendung; es gilt ausschließlich Punkt 11 dieser AGB.
14. Ton-, Film- bzw. Video- sowie Fotoaufnahmen durch Besucher sind nicht gestattet. Widrigenfalls (vor allem bei Fotografieren mit Blitzlicht!) ist der Veranstalter berechtigt, die Kamera bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. In das Veranstaltungsgelände dürfen keine Regenschirme, Flaschen oder sonstige gefährlichen Gegenstände, usw. mitgenommen werden. Weitere diesbezügliche – vom Besucher zu beachtende – Bestimmungen kann der Veranstalter (bzw. die Veranstaltungsstätte) in gesonderten Hausordnungen bzw. Informationen und/oder Sicherheitshinweisen regeln.
15. Bei Verlust eines Tickets wird kein Ersatz geleistet. Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Tickets ohne Abriss sind ungültig. Bei Verlassen der Veranstaltungsstätte verlieren die Tickets ihre Gültigkeit. Missbrauch wird geahndet. Für die Anreise zur Veranstaltungsstätte sind die Besucher selbst verantwortlich sowie auch für ihr rechtzeitiges Erscheinen.
16. Tickets dürfen für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung des Veranstalters verwendet werden. Der Veranstalter behält sich vor, für von ihm ausgewählte Veranstaltungen, Tickets (zur Sicherstellung eines sozialen Preisgefüges und/oder aus Sicherheitsgründen o.ä.) zu personalisieren (Besucherpersonalisierung). Die Übertragbarkeit personalisierter Tickets ist generell ausgeschlossen; über eine allfällige eingeschränkte Möglichkeit der Übertragbarkeit personalisierter Tickets wird der Veranstalter die Erwerber vor dem Erwerb von Tickets informieren.
17. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen; für diese und sonstige etwaige Sach- und Körperschäden übernimmt der Veranstalter (soweit gesetzlich zulässig) keine Haftung. Open Air Veranstaltungen können bei jeder Witterung stattfinden. Für taugliche (Regen-)Bekleidung hat jeder Besucher selbst zu sorgen (die Mitnahme von Regenschirmen ist jedoch aus Sicherheitsgründen untersagt).
18. Alle Hinweise zum Datenschutz unter http://barracudamusic.at/datenschutz.
19. Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern, um diese den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen dieser AGB werden den Kunden an die zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse gesendet. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats nach der Zustellung schriftlich widerspricht. Wir verpflichten uns, bei der Übersendung der geänderten AGB schriftlich auf die einmonatige Frist hinzuweisen.
20. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmer ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht.
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